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Landesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen
Eltern gegen Aussonderung Sachsen e.V
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Schule - Inklusive Bildung

 

Seit der Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft im Jahr 1998 ist die schulische Integration behinderter Kinder unser Arbeitsschwerpunkt.
Das heißt wir wollen, dass alle Kinder die Möglichkeit haben entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen gemeinsam die Regelschule zu besuchen.
In Sachsen sind schon 2/3 aller Kinder mit Behinderungen in der Kindertagesstätte integriert und sie leben und lernen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen. In der Schulzeit können dies nicht einmal mehr 1/4 aller Kinder mit Behinderungen.
75 % aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind solche mit Förderbedarf im Bereich Lernen und geistige Entwicklung, diese wiederum besuchen fast ausschließlich (>98%) eine Förderschule. Ein Grund dafür ist das Verbot der zieldifferenten Integration an öffentlichen Schulen ab Klasse 5
Wenn behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern zusammen aufwachsen, stellt sich nicht das Problem gegenseitiger Entfremdung und später das Problem der Wiedereingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft. – Es ist normal verschieden zu sein –


Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 auch in Deutschland geltendes Recht (Menschenrecht) und stärkt die Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen.
Inklusion ist nicht das gleiche wie Integration. Denn bei der Inklusion gehören alle Kinder ohne Ausnahme von Anfang an dazu.

Inklusion ist unteilbar. Kein Kind darf wegen der Art und Schwere der Behinderung oder der Beeinträchtigung gegen seinen Willen oder der seiner Eltern in eine Förderschule eingewiesen werden.
Die allgemeine Schule hat den Auftrag sich so weiter zu entwickeln, dass gemeinsames Lernen möglich ist und dennoch alle besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Schule passt sich dem Schüler an und nicht der Schüler der Schule (Unterschied Integration/Inklusion)

Obwohl die Inklusion ein Menschenrecht ist, stellt der Regelschulbesuch Eltern von Kindern mit Behinderungen nach wie vor, vor schwer lösbare Aufgaben.

Aber es lohnt sich, sich dafür einzusetzen!
 


Rechtliche Grundlagen im Freistaat Sachsen
 

  • Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
    i. d. F. d. Bek. vom 16.07.2004
    SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 15 S. 298
    Fassung gültig ab: 05.06.2010
     
  • Verordnung
    des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die integrative Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen
    (Schulintegrationsverordnung – SchIVO)
    SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 10 S. 350, ber. S. 416
    Fassung gültig ab: 01.08.2004
     
  • Verordnung
    des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Grundschulen im Freistaat Sachsen
    (Schulordnung Grundschule - SOGS)
    SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 10 S. 312
    Fassung gültig ab: 01.08.2010
     
  • Verordnung
    des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Förderschulen im Freistaat Sachsen
    (Schulordnung Förderschulen - SOFS)
    SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 10 S. 317
    Fassung gültig ab: 01.08.2010
     
  • Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
    SächsGVBl.  Jg. 1992  Bl.-Nr. 4  S. 37  
    Fsn-Nr.: 710-2
    Fassung gültig vom: 01.08.2007  bis: 31.07.2011
     
  • Förderrichtlinie
    des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
    SächsABl. Jg. 2003 Bl.-Nr. 12 S. 244
    Fassung gültig ab: 30.05.2003


    ( Links auf www.revosax.de )


hbfoeHandbuch zur Förderdiagnostik in Sachsen"
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS // PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Das "Handbuch zur Förderdiagnostik in Sachsen" ist ein Angebot des sächsischen Bildungsservers

(www.sachsen-macht-schule.de).
(Sie verlassen beim klicken auf den Link unsere Seite)

Handbuch zur Förderdiagnostik (pdf)

 

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12.01.2011

Offene Erklärung zur
Umsetzung der UN- Behindertenrechts- konvention in Sachsen / Streit um sonderpäda- gogische Förderung und Zukunft der Förderschulen

mehr


  • Elternratgeber zum Gemeinsamen Unterricht in allen Bundesländern

Der Wegweiser für Eltern ist von der Behindertenbeauftragten des Bundes zusammen mit der BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen erstellt und herausgegeben worden.

Hierin ist auch ein Teil für den Freistaat Sachsen enthalten.


Schulgesetze zum vergleichen

Schulgesetze sind Ländersache, daher gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung.
Ein Team der Frankfurter Kanzlei Latham & Watkins hat in akribischer Arbeit alle entscheidenden Gesetze und Regelungen in einer Art Synopse zusammengefasst. Ein einzigartiger Überblick, der nun den direkten Vergleich hier ermöglicht.


28.02.2010

Das Recht auf Regelschule gilt sofort!

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht bhinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen.

weitere Informationen
(Sie verlassen beim Klicken auf den Link unsere
Seiten)


Empfehlung der Kultusministerkonferenz
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention der Vereinten Nationen

weiter lesen


 

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